Wie breit müssen Gehwege sein?

Abstand  für  den Radfahrer
In § 5 Absatz 2 StVO formuliert der Gesetzgeber präzisere Vorgaben, die sich explizit auf Überholvorgänge beziehen. Darin heißt es:
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden.
Die StVO gibt einen ausreichenden Seitenabstand für alle Kraftfahrzeugführer vor.
Diese Formulierung wirft jedoch die Frage auf: Wie viel Meter an Entfernung sind für einen ausreichenden Sicherheitsab­stand notwendig?
Genaue Zahlen liefern hier erst Gerichtsurteile, die jedoch in der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung grundsätzlich Anerkennung finden und an die sich Autofahrer entsprechend halten müssen.
Einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge, müssen Pkw-Fahrer 75 bis 80 Zentimeter Abstand zu einem neben der Fahrbahn verlaufenden Gehweg einhalten (Az. VI ZR 66/56).

Und  dann kommt  „ beim Bäcker „ ein PKW  mit  etwa  2m Breite, ihm  entgegen ein  Radfahrer  (Verkehrsraum etwa  1m und  Abstand  zur  Seite  von  50 cm )und  auf  der  Straße  oder  dem Radweg  steht  ein Auto  ????????

Muss  es  gar nicht, weil 80 plus 2m plus 1m Sicherheitsabstand  zur  Seite  die Begegnung mit  einem Radler  verunmöglichen

Überlinger Dorf „Gehweg“

aus: http://ue-bin.org/wp-content/uploads/2019/10/Gehwege.pdf

In der Verkehrswissenschaft wird der Bereich neben der Fahrbahn als Seitenraum bezeichnet, weil er auch einen Sicherheitsbereich zur Fahrbahn beinhaltet, der nicht zum Bewegungsraum der Fußgänger gehört. Der Sicherheitsabstand zur Fahrbahn beträgt in der Regel 0,5 m. Erst daneben beginnt der Gehwegbereich. Im Jahr 2002 wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – FGSV – die „Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen – EFA 2002“ herausgegeben. Basierend auf aktuellen Forschungsprojekten zum Flächenbedarf der Fußgänger sind in diesen Empfehlungen zu Mindestanforderungen formuliert, die ein Gehweg erfüllen muss:

Das Begegnen zweier Fußgänger, auch mit Regenschirmen, muss möglich sein. Zwei sich begegnende Fußgänger müssen genügend Abstand zwischen sich haben. Zu berücksichtigen ist auch, dass im Durchschnitt 46 % der Fußgänger ein Gepäckstück, eine Tasche oder dergleichen tragen. Ein Überholen langsamer Personen, die zum Beispiel nur schlendern, muss möglich sein. Etwa 40 % der Fußgänger sind als Paar oder größere Gruppe unterwegs. Es muss ein Abstand zur Hauswand vorhanden sein.

Der Sicherheitsabstand zur Fahrbahn muss gewährleistet werden; in diesem Sicherheitsbereich werden auch die Verkehrsschilder aufgestellt. Mit dem Fahrrad fahrende Kinder (siehe oben) dürfen nicht zur Gefährdung werden. Zu der Nutzbarkeit der Gehwege gehört besonders auch die Berücksichtigung der Anforderungen mobilitätsbehinderter Personen. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, muss das Begegnen von zwei Rollstuhlfahrern möglich sein.

Zunehmend wichtig wird auch das altengerechte Bauen. Personen mit Rollatoren sollten auch aneinander vorbeikommen. Zur Nutzbarkeit gehört auch die Möglichkeit des Begegnens zweier Personen mit Kinderwagen. Gehwege haben auch soziale Funktionen wie Aufenthalt. Auch dafür muss der entsprechende Platz vorhanden sein. Die Mindestanforderung, bezeichnet als Grundausstattung, ist in den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen der FGSV eine Seitenraumbreite von 2,5 m. Unter bestimmten Voraussetzung (siehe Abbildung) kann auch von diesen Mindestanforderungen abgewichen werden.

Zu dieser Grundausstattung kommen allerdings noch Zuschläge, wenn Einbauten oder Bepflanzungen im Seitenraum zu finden sind. Die Zuschläge betragen beispielsweise bei Schaufenstern 1,0 m, bei Bäumen 2,0–2,5 m, bei ÖPNV-Haltestellen mindestens 1,5 m, bei Stellflächen für Fahrräder je nach Aufstellwinkel zwischen 1,5 m und 2,0 m. Sind Schräg- oder Senkrechtparkplätze vorhanden, kommt wegen des Fahrzeugüberhanges ein Zuschlag von 0,75 m hinzu.

Sind die Anforderungen des Fußverkehrs höher, muss natürlich auch die Gehwegbreite entsprechend größer sein. Das ist beispielsweise bei Geschäftsstraßen der Fall, wo die Anzahl der Fußgänger größer und auch die Aufenthaltsfunktion höher ist. Hier verweilen mehr Menschen vor den Schaufenstern. Es gibt einen deutlichen Zusammenhang zwischen der Nutzung in der Straße und der Menge der Fußgänger, die diese Straße benutzen. Hier spielt aber auch die Bebauungsdichte eine wichtige Rolle. In den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen der FGSV sind für verschiedene Straßentypen unterschiedliche Grundanforderungen festgelegt.

…und wie „breit“ diese im Überlinger Dorf sind…